KUNO verfügt über zwei „Töpfe“, den Spendentopf und den Kapitaltopf. Wie unterscheiden sich beide Töpfe?
Aus dem Spendentopf werden unmittelbar und zeitnah die Stiftungsziele finanziert – „KUNO bleibt dran und fördert“.
Spenden, die für den Kapitaltopf bestimmt sind, erhöhen das Stiftungskapital – das heißt, dieses Geld darf nicht mehr ausgegeben werden. So bestimmt es das Stiftungsrecht. Für den Stiftungszweck ausgegeben werden darf hier nur der (Kapital-)Erlös, z.B. Zinsen. Diese Spenden werden deshalb auch als Zustiftungen bezeichnet. In diesem Fall bleibt Ihre Spende „auf ewig“ erhalten und der Kapitalertrag hieraus kann jedes Jahr für den Stiftungszweck verwendet werden.
Das kann z.B. auch für Sie von Interesse sein, wenn Sie KUNO etwas vererben möchten (übrigens: KUNO ist von der Erbschaftssteuer befreit!). Auch dann können Sie z.B. im Testament festlegen, dass Ihr Erbe als Zustiftung verwendet werden soll (und damit erhalten bleibt).